Zivil- und Katastrophenschutz

Grundgedanke der Rahmenkonzeption für den Zivil- und Katastrophenschutz ist die gemeinsame Verantwortung von Bund und Ländern für die Bewältigung außergewöhnlicher Gefahren- und Schadenslagen (z. B. durch Naturkatastrophen oder Massenerkrankungen). In der Folge der Terroranschläge vom 11. September 2001 und der Hochwasserlagen von 2002 hatte die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) noch im Jahre 2002 die sogenannte "Neue Strategie zum Schutz der Bevölkerung in Deutschland" als politisch-strategisches Rahmenprogramm des Bevölkerungsschutzes beschlossen. Ziele der neuen Rahmenkonzeption sind die bessere Verzahnung der vorhandenen Hilfspotentiale des Bundes und in den Ländern, Schaffung neuer Koordinierungsinstrumentarien für ein effizienteres Zusammenwirken des Bundes und der Länder und das Entwickeln, Einüben und Praktizieren eines gemeinsamen Führungsverständnisses. Einige dieser Aktivitäten - und damit der Beitrag des Bundesministerium des Inneren (BMI) im Rahmen dieser Strategie - sind in den unten aufgeführten Artikeln aufgeführt. Quelle: Bundesministerium des Inneren

Bevölkerungsschutz im föderalen Deutschland

Vergleich von Zivilschutz und Katastrophenschutz in Deutschland

Regionale und lokale Großschadens- und Katastrophenlagen obliegen den Ländern. Denn der Katastrophenschutz ist Angelegenheit der Länder und im jeweiligen Katastrophenschutzgesetz eines jeden Landes geregelt.

Schadenslagen von nationaler Bedeutung, kriegerische Konflikte sowie Amts- und Katastrophenhilfe des Bundes (In- und Ausland) obliegen der Bundesrepublik Deutschland und sind im Grundgesetz geregelt.

Daraus ergeben sich folgende Konzepte:

Entdecke die sogenannte Medizinische Task Force (MTF)!

Hier erfährst du mehr über unsere Einheiten im Katastrophenschutz!

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