Katastrophenschutz

Der Katastrophenschutz-Dienst ist ein nach Landesrecht organisiertes System der Gefahrenabwehr und Hilfeleistung bei außergewöhnlichen Schadensereignissen im Sinne des Katastrophenschutzgesetzes. Er ist Bestandteil eines einheitlichen Hilfeleistungssystems, dessen Grundlage die bei den Ordnungsbehörden für die Gefahrenabwehr vorgehaltenen Kräfte und Mittel sowie die Organisationsstrukturen für einen ressortübergreifenden gemeinsamen Einsatz sind.

Die Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutz-Dienstes werden in dieses einheitliche Hilfeleistungssystem einbezogen. Sie sind gegliederte Zusammenfassungen von Personen und Material, die unter einheitlicher Führung stehen und nach verschiedenen Fachdiensten z. B. Betreuungsdienst und Sanitätsdienst ausgerichtet sind.

Multifunktionale Einsatzeinheiten

Die Berliner Hilfsorganisationen setzen auf multifunktionale Einsatzeinheiten. So ist der Katastrophenschutz im Land Berlin aufgeteilt in:
  • 7 Behandlungsplätze 25 (BHP 25)
    Dieser kann binnen einer Stunde 25 Verletzte selbstständig versorgen. Ein Behandlungsplatz besteht aus 40 Personen.

  • 7 Patiententransportzüge 10 (PTZ 10)
    Jeder PTZ kann 10 Verletzte zeitgleich mit fünf Fahrzeugen transportieren. Ein Patiententransportzug besteht aus 14 Personen.

  • 7 Behandlungsplätze 500 (BHP 500)
    Ein Betreuungsplatz kann bis zu 500 Personen zeitgleich betreuen. Ein Behandlungsplatz besteht aus 41 Personen.

  • ABC-Züge
    Diese können in ABC (atomar, biologische und chemische) Gefahrenlagen spüren und ggf. Personen und Geräte dekontaminieren.

    und den

  • Brandschutzdienst
    Dieser wird ausschließlich durch die Freiwillige Feuerwehr gestellt.

Grafik der Berliner Einheiten