Arzttrupp

  • Qualifikation:
    • ein*e Arzt*ärztin
    • ein*e Helfer*in mit abgeschlossener Ausbildung als Rettungssanitäter*in
    Material: DIN-Ausstattung nach DIN 13232 A, B, optional C für Kinder, AED/EKG-Defi, Sauerstoff-Beatmungsgerät und ein geeignetes Kommunikationsmittel Betäubungsmittel obliegen der ärztlichen Verantwortung. Die Bereitstellung von Betäubungsmitteln wird vor Ort nach den üblichen Verfahrensweisen (in der Regel durch den Arzt selbst) organisiert und kann nicht vom DRK gestellt werden!
  • Notfallmedizinische Versorgung; Verhinderung schwerer gesundheitlicher Schäden; ggf. Herstellung der Transportfähigkeit