Rettungswagen


  • Rettungswagen (RTW)

    Ein Rettungswagen (RTW) ist ein Fahrzeug des Rettungsdienstes für die Notfallrettung. Er dient dazu, Notfallpatienten zu versorgen und in eine spezialisierte Klinik zu transportieren. Vom RTW zu unterscheiden sind der Krankentransportwagen (KTW), der für den notfallmedizinisch in der Regel unkritischen Krankentransport vorgesehen ist, der Notarztwagen (NAW), der im Gegensatz zum Rettungswagen zusätzlich mit einer Notärztin oder einem Notarzt besetzt ist, sowie der Intensivtransportwagen (ITW), der hauptsächlich zur Verlegung von Patienten mit kritischem Gesundheitsstatus in ein anderes Krankenhaus gedacht ist.
    Aufgaben
    Aufgaben des Rettungswagens sind:
    • Notfalltransport
    • Heranführen von medizinischem Material und Personal zum Wiederherstellen oder Aufrechterhalten der Vitalfunktionen
    • Intensivtransporte in Begleitung von in der Intensivmedizin erfahrenen Ärzt*innen (wenn kein Intensivtransportwagen zur Verfügung steht)
    Der Rettungswagen kommt bei allen Notfällen zum Einsatz, um Rettungsfachpersonal vor Ort zu bringen, das mit der Ausstattung aus dem Fahrzeug und seinen Fachkenntnissen schwere gesundheitliche Schäden abwenden oder lebensnotwendige Funktionen wiederherstellen bzw. aufrechterhalten soll. Für Rückholdienste kommt er zum Einsatz, wenn der Transport die Ausstattung eines RTW erfordert; üblicherweise wird diese Art von Transporten durch Krankentransportwagen abgedeckt.
    Besatzung
    Die personelle Besetzung der Rettungswagen ist im Rettungsdienstgesetz festgelegt. Sie besteht immer aus zwei Personen, davon ein*e Rettungsassistent*in und ein*e Rettungssanitäter*in. Die Rettungsassistentin bzw. der Rettungsassistent übernimmt die Patientenbetreuung und ist der Beifahrer im Fahrzeug.
    Ausstattung
    Eine allgemein gültige Beschreibung eines Rettungswagens ist trotz einheitlicher Normung nicht möglich, verschiedene Rettungsdienstbetreiber statten ihre Fahrzeuge unterschiedlich aus, teils zusätzlich zum in der Norm geforderten Umfang.  In einem Rettungswagen werden alle Medikamente und Geräte vorgehalten, die zur Aufrechterhaltung der Vitalfunktionen und zum Abwenden schwerer gesundheitlicher Schäden bis zum Erreichen der Klinik notwendig sind. Ebenso werden Schmerzmittel auf einem Rettungswagen vorgehalten. Zur leichteren Versorgung des Patienten direkt am Notfallort ist ein Teil der medizinischen Ausrüstung transportabel im gesondert genormten Notfallkoffer bzw. -rucksack untergebracht. Im Allgemeinen ist jedoch vorhanden: Diagnose: Stethoskop, Blutdruckmessgerät, Pupillenleuchte, Reflexhammer, Blutzuckermessgerät, Fieberthermometer, Pulsoximeter, Kapnometer Kreislauf: Infusionslösungen, Geräte und Material für die Zufuhr sowie zum Aufwärmen von Infusionen, Spritzenpumpe, EKG-Gerät mit Defibrillator- und Herzschrittmacher-Funktion (bei uns der LP15 der Firma PhysioControl) Atmung: Sauerstoffflaschen, Beatmungsgerät mit Sauerstoffinhalationsfunktion (bei uns der Medumat Standard), Intubationsbesteck, Tuben, Beatmungsbeutel, Absaugpumpe Sonstiges: Medikamente, Verbandmaterial, notfallchirurgisches Besteck, Schienen zur Ruhigstellung der Gliedmaßen, Vakuummatratze zur Ganzkörper-Immobilisation, HWS-Schienen zur Ruhigstellung der Halswirbelsäule, Material zur Amputatversorgung, Schaufeltrage, Trage mit Fahrgestell, Tragestuhl. Außerdem ist nach der Norm DIN EN 1789 ein Multifunktionswerkzeug auf Rettungswagen vorgeschrieben.
  • Krankentransportwagen (KTW)

    Ein Krankentransportwagen (KTW) ist im Rettungsdienst und im Sanitätsdienst ein Transportfahrzeug für nicht-akute Transporte von verletzten oder erkrankten Personen unter geeigneten Transportbedingungen einschließlich einer Betreuung durch qualifiziertes Personal. Die Bezeichnung Krankenwagen wird darüber hinaus auch häufig für Rettungswagen verwendet, obwohl dies aufgrund von Unterschieden hinsichtlich ihrer Ausstattung und ihres Einsatzzweckes nicht korrekt ist.
    Aufgaben
    Ein Krankentransportwagen wird hauptsächlich zum Durchführen von qualifizierten Krankentransporten verwendet. Häufige Krankentransportarten sind:
    • Transport ins Krankenhaus (z. B. im Rahmen eines Sanitätsdienstes)
    • Transport zu einem Facharzt
    • Transport von Krankenhaus oder Facharzt zurück nach Hause
    • Verlegung zwischen Krankenhäusern
    • Ambulanzfahrten, z. B. zur Dialyse oder zum Katheterwechsel
    • Durchführung des Transports von Blutkonserven, wenn keine anderen Fahrzeuge zur Verfügung stehen
    • Zwangseinweisung bei psychischen Erkrankungen (teils mit polizeilichem Begleitschutz)
    Da ein Krankentransportwagen üblicherweise keine Rettungseinsätze durchführt, fährt er selten mit Sondersignal ("Blaulicht"), ist aber für den Notfall damit ausgerüstet. Die Besatzung hat eine entsprechende Ausbildung und kann auch im Notfall eine Erstversorgung durchführen. In der Regel wird für die Notfallrettung aber ein Rettungswagen eingesetzt. In folgenden Fällen kann ein Krankentransportwagen Rettungseinsätze durchführen:
    • Nächstes Fahrzeug am Einsatzort
    • Kein Rettungswagen frei, da diese bereits alle im Einsatz sind
    • Entsendung eines Rettungswagen erscheint aufgrund der Notrufinformation ungerechtfertigt
    • "Massenanfall von Verletzten" (MANV)
    Sollte sich im Zuge eines Einsatzes (Transportes) herausstellen, dass der Krankentransportwagen keine ausreichende Versorgung gewährleisten kann (bspw. bei einer drastischen Verschlechterung des Zustands der transportierenden Person), wird das Personal einen Rettungswagen oder einen Notarzt nachfordern oder den Transport je nach Lage des nächsten Krankenhauses die Fahrt mit Sondersignal fortsetzen.
    Besatzung
    Beim Krankentransport muss die Patienten bzw. der Patient gehoben und getragen sowie während der Fahrt durchgehend betreut werden, deshalb besteht die Besatzung immer aus mindestens zwei Personen. In Berlin ist die erforderliche Besatzung eines KTW durch das Rettungsdienstgesetz geregelt. Es handelt sich immer um eine*n Rettungssanitäter*in als Beifahrer*in und Patientenbetreuer*in und um eine*n Kraftfahrer*in mit P-Schein und einer mindestens 60-stündigen Sanitätsdienstausbildung.
    Ausstattung
    Die Abmessungen und die Ausstattungsmerkmale von Krankentransportwagen sind europaweit genormt. Im Wesentlichen besteht die konkrete Mindestausstattung aus Trage, Tragestuhl, Sauerstoffanlage, Absaugpumpe, einer tragbaren Notfallausrüstung sowie Verbandmaterial. Unser Krankentransportwagen verfügt über die Sauerstoffanlage Medumat Standard, sowie zusätzlich einem Halbautomatischen Defibrillator PhysioControl LP500.