Sanitätstrupp

  • Mindestqualifikation: Jeweils eine Person mit
    • abgeschlossener Ausbildung als Sanitäter*in
    • abgeschlossener Ausbildung in "Erweiterter Erster Hilfe" (Helfergrundausbildung)
    Material: Sanitätsausstattung nach DIN 13155, geeignetes Kommunikationsmittel, AED und ggf. weiteres Material
  • Primär übernimmt dieser die sanitätsdienstliche Versorgung, sowie im Rahmen seiner Möglichkeiten auch Transport, ggf. Herstellung der Transportfähigkeit. Der Trupp kann zur Erhöhung seiner Mobilität mit einem Einsatzmittel (Kfz) ergänzt werden.